LEADER

LEADER

LEADER ist die Abkürzung des französischen „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ und bedeutet übersetzt: Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum.

Es handelt sich um eine Fördermaßnahme der EU zur Erhaltung und Förderung der Lebensqualität in ländlichen Räumen. Ziel ist die Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung in den ausgewählten LEADER-Regionen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie den Bundesländern.

Bereits seit 2015 gehört „Börde trifft Ruhr“ zu dem LEADER-Regionen in NRW. Ab 2023 stehen der Region wieder rund 2,7 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, um innovative und nachhaltige Projekte gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu entwickeln und umzusetzen.

Förderrahmen

Förderung neuartiger oder innovativer Ideen
Umsetzungszeitraum kann mehrere Monate oder Jahre dauern
Antrag ist ganzjährig möglich
Projekte werden durch LAG beschlossen und von Bezirksregierung genehmigt
Bis zu 250.000 € Fördermittel je Projekt
Förderquote: max. 70 %
Min. 30 % Eigenanteil
Förderung ist eine Erstattungsleistung, d.h. Kosten werden im Laufe des Projekts nach Umsetzung einzelner Maßnahmen erstattet
Zweckgebundene Spenden oder Crowdfunding können vorab mit in die Berechnung des Eigenanteils eingerechnet werden
Der Eigenanteil kann durch Erbringung von Eigenleistung (eigener handwerklicher Tätigkeit) erbracht werden
Förderung aus dem EU-Finanzrahmen des ELER und der NRW-Landesmittel zur Entwicklung des Ländlichen Raums
notwendige Unterlagen erhalten Sie im Downloadbereich

Schritte zum LEADER-Projekt

Schritt 1

In einem ersten Gespräch – telefonisch, persönlich oder per Videochat – stellen Sie uns Ihre Projektidee vor. Die Projektziele, der Mehrwert für die Region, der innovative Charakter sowie die Projektträgerschaft und Finanzierung sind wichtige Punkte, die hierbei diskutiert werden. Sie erstellen eine Projektbeschreibung sowie einen Kostenplan. Anhand dieser Unterlagen prüft das Regionalmanagement die generelle Förderfähigkeit der Projektidee, also die Frage: Passt das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) und in die LEADER-Richtlinie?

Schritt 2

Im nächsten Schritt wird Ihre Idee von Ihnen ausgearbeitet und der Kostenplan mit Fakten hinterlegt. Verschiedene Angebote werden eingeholt, um die Kosten verlässlich zu machen, damit Ihre Idee umfassend in der Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) beraten werden kann. Eine Liste der benötigten Unterlagen finden Sie als Checkliste zum Download.

Schritt 3

Es folgt die Vorstellung der Idee in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Die LAG ist das wichtigste Gremium im LEADER-Prozess. Sie entscheidet, ob ein Projekt aus LEADER-Mitteln gefördert werden soll anhand eines diskriminierungsfreien Bewertungsbogens. Sie stellen der LAG Ihre Projektidee vor und beantworten im Anschluss den LAG-Mitgliedern Fragen zum Projekt. Sie beraten und entscheiden, mithilfe des Bewertungsbogens, ob die Idee aus Sicht der Region gefördert werden soll.

Schritt 4

Ist die Projektidee von der LAG positiv entschieden, reichen Sie Ihre Projektidee als fertigen LEADER-Antrag über die Lokale Aktionsgruppe bei der Bezirksregierung Arnsberg ein. Dazu benötigen Sie eine Unternehmernummer der Landwirtschaftskammer. Das Regionalmanagement berät und unterstützt Sie dabei und prüft vorab, welche weiteren Unterlagen für die Vervollständigung des Antrags beigefügt werden sollten. Daraufhin prüft die Bezirksregierung Ihre Antragsunterlagen und entscheidet, ob die Idee aus förderrechtlicher Sicht genehmigt werden kann.

Schritt 5

Die Bezirksregierung verschickt nach erfolgreicher und positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid an Sie. Wenn dieser vorliegt – und erst dann – darf die Umsetzung des Projektes beginnen und die Beauftragungen für Leistungen und Arbeiten erfolgen. Welche Punkte Sie nach der Bewilligung beachten sollten, lesen Sie in der Checkliste.

Schritt 6

In der Umsetzungszeit des Projekts verwirklichen Sie Ihre Idee. Sollte es zu Änderungen im Vergleich zum Antrag kommen, hilft Ihnen das Regionalmanagement bei den formalen Vorgaben weiter.

Schritt 7

Im letzten Schritt werden die Kosten für das Projekt abgerechnet, denn die Förderung ist eine sogenannte Erstattungsleistung. Sie erhalten die Förderung für die im Kostenplan angegebenen Ausgaben. Die Kostenerstattung kann auch mehrmals im Verlauf des Projekts stattfinden. Dabei werden Sie durch das Regionalmanagement unterstützt. Sind alle Punkte der Umsetzung abgeschlossen schließt ein offizieller Projektabschluss und schriftliche Bestätigung an die Bezirksregierung das Projekt formal ab.

Wir unterstützen Sie!

Bei jedem Schritt Ihrer Idee erhalten Sie Unterstützung durch das Regionalmanagement!
Bei Rückfragen oder Änderungen zu Ihrem Projekt kontaktieren Sie uns gerne rechtzeitig und umfassend, damit Ihre Förderung nicht gefährdet wird.

Insgesamt profitieren Sie nicht nur durch die Förderung, sondern auch durch das Netzwerk der Region. Sie können in Austausch mit anderen projekttragenden Personen oder Einrichtungen treten – regional und darüber hinaus.

Zudem unterstützen wir Sie bei der Öffentlichkeitsarbeit Ihres Projektes, indem es in unsere Homepage eingebunden wird und bei regionalen Berichten des Vereins Beachtung findet.

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