Regionalbudget

Regionalbudget

Das Regionalbudget ist eine vom Bund initiierte Förderung, die aus der sogenannten „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“, kurz GAK, stammt. Zusammen mit den Bundesländern und den LEADER-Regionen selbst finanziert der Bund das Budget, das den Regionen innerhalb eines Jahres zur Umsetzung weiterer Ideen zur Verfügung steht. Bürgerinnen und Bürger können ihre Ideen für die Region einreichen und im Wettbewerb eine Förderung für Ihr Projekt erhalten.

Häufiger wird das Regionalbudget auch als Kleinprojekt-Förderung benannt; dabei ist der Begriff Kleinprojekt maßgebend, denn die Kosten der Projekte sind auf 20.000 € begrenzt.
In den Jahren 2020 bis 2022 standen der Region Börde trifft Ruhr jeweils 180.000 € Fördermittel im Regionalbudget zur Verfügung. Im Jahr 2023 wurde das Regionalbudget mit reduzierten Fördermitteln von 150.000 € durchgeführt. Die Fördermittel für das aktuelle Programmjahr stehen noch nicht abschließend fest.

Zusammenfassung

Förderung meist investiver Maßnahmen und einfacher Ideen
Umsetzungszeitraum bis zum Ende eines Jahres
Antragsfrist: 09. April 2024
Projekte werden durch LAG beschlossen
Maximale Projektkosten von 20.000 €
Mindestsumme von 3.000 € pro Projekt
Förderquote: max. 80 %
Min. 20 % Eigenanteil
Förderung ist eine einmalige Erstattungsleistung, d.h. Kosten werden nach Umsetzung der gesamten Maßnahme erstattet
Zweckgebundene Spenden oder Crowdfunding werden von der gesamten Projektsumme abgezogen. Verbleibende Mittel werden mit der gesetzten Förderquote unterstützt
Projekte müssen bis zum 18. November 2024 abgerechnet sein. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
notwendige Unterlagen erhalten Sie im Downloadbereich

Schritte zum Regionalbudget-Projekt

Schritt 1

In einem ersten Gespräch – meist telefonisch, aber auch persönlich oder per Videochat – stellen Sie uns Ihre Projektidee vor. Die Projektziele, der Mehrwert für die Region, die Projektträgerschaft und Finanzierung sind wichtige Punkte, die hierbei besprochen werden. Sie erstellen eine Projektbeschreibung sowie einen Kostenplan.
Anhand dieser Unterlagen prüft das Regionalmanagement die generelle Förderfähigkeit der Projektidee, also die Frage: Passt das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) und in die GAK-Voraussetzungen?

Schritt 2

Im nächsten Schritt wird Ihre Idee von Ihnen ausgearbeitet. Ziel ist die Erstellung eines kompletten Regionalbudget-Antrags an die LEADER-Region. Benötigte Unterlagen, die beispielsweise einen Nutzungsvertrag finden Sie in der Checkliste. Für die Darstellung der Kosten benötigen Sie verschiedene Angebote.
Beachten Sie vor allem die Einreichfrist für das entsprechende Bewerbungsjahr und reichen Sie Ihren Antrag gerne frühzeitig beim Regionalmanagement ein, denn nur dann können wir Ihnen vorab eine Durchsicht und eventuell notwendige Ergänzungen ermöglichen.

Schritt 3

Es folgt die Vorstellung der vollständig eingereichten Anträge in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Die LAG ist im Regionalbudget-Prozess das entscheidende Gremium. Sie wählt anhand eines diskriminierungsfreien Bewertungsbogens die Projekte aus, die gefördert werden sollen. Die LAG berät über alle eingereichten Projektanträge anhand der vorliegenden Unterlagen. Da die Förderung ein Wettbewerb ist, können leider nicht immer alle Projekte unterstützt werden. Sie erhalten die Information, ob Ihre Idee unterstützt wird im Nachgang der Auswahlsitzung. In der Zwischenzeit bewirbt sich die Region mit allen Projekten gemeinsam für die Regionalbudget-Förderung bei der Bezirksregierung.

Schritt 4

Erhält die Region die entsprechend beantragten Fördermittel durch die Bezirksregierung, kann der nächste Schritt hin zur Projektrealisierung starten. Gemeinsam mit Ihnen trifft der Verein der LEADER-Region einen sogenannten Weiterleitungsvertrag, der alle Rechten und Pflichten beider Parteien festlegt. Nach Unterzeichnung dürfen Sie mit der Projektumsetzung starten.

Schritt 5

In der Umsetzungszeit des Projekts verwirklichen Sie Ihre Idee. Sollte es zu Änderungen im Vergleich zum Antrag kommen, hilft Ihnen das Regionalmanagement weiter. Alle Änderungen müssen Sie vor der jeweiligen Umsetzung bekanntgeben.

Schritt 6

Im letzten Schritt werden die Kosten für das Projekt mit einem Auszahlungsantrag abgerechnet, denn die Förderung ist eine Erstattungsleistung. Sie erhalten die Förderung für die in der Kostenübersicht und im Antrag angegebenen Ausgaben. Informationen dazu lesen Sie in der entsprechenden Checkliste. Die Kosten werden nach der Umsetzung des gesamten Projekts erstattet. Dabei wenden Sie sich direkt an das Regionalmanagement, das Sie bei der Abrechnung unterstützt. Sind alle Punkte der Umsetzung abgeschlossen schließt der Verwendungsnachweis das Projekt formal ab.

Wir unterstützen Sie!

Bei jedem Schritt Ihrer Idee erhalten Sie Unterstützung durch das Regionalmanagement!
Bei Rückfragen oder Änderungen zu Ihrem Projekt kontaktieren Sie uns gerne rechtzeitig und umfassend.